Vertragliches
Ein paar Worte zu meinem Kaufvertrag:
Ich bemühe mich sehr, für alle Katzenkinder ein liebevolles
Zuhause auf Lebenszeit zu finden. Daher verkaufe ich kein Kitten nur von
den Fotos im Internet. Mindestens ein unverbindlicher Besuchstermin ist
unabdingbar. Wenn bei dem Besuch Einigkeit besteht, dass eines der
Kitten später umziehen darf, wird der Vertrag geschlossen und es ist
eine Anzahlung fällig. Damit kein Kitten aus meiner Cattery
in einem Tierheim landet, ist bei mir für den Fall, dass Sie sich aus
irgendwelchen Gründen von Ihrem Liebling trennen müssen, ein
lebenslanges Vorkaufsrecht vertraglich verankert.
Außerdem habe ich vertraglich geregelt, dass ein Katzenkind, das Sie
als Liebhabertier gekauft haben, zu kastrieren ist. Es ist zwar
niedlich, Katzenbabies aufzuziehen - aber zur Zucht gehört auch eine
Menge Sachkenntnis und Fachwissen. Schließlich soll die Norwegische
Waldkatze als solche erhalten bleiben. Oft genug habe ich gesehen, dass
mit Katzen gezüchtet wurde, die aus gutem Grund als reine Liebhabertiere
verkauft wurden. So etwas möchte ich vermeiden. Falls Sie noch nicht
wissen, ob Sie später züchten wollen, sprechen Sie mich an -
ich berate
Sie dann zumindest bei der Auswahl Ihres Kätzchens entsprechend und
würde in einem solchen Fall später ggf. meine Zustimmung für eine
Zucht geben.
Bei Zuwiderhandlungen sind
Vertragsstrafen (die von mir an eine Tierschutzorganisation o.ä.
gespendet würden) festgesetzt. Die vertraglichen Regelungen wurden
lediglich zum Schutz der Katzen (und der Rasse) getroffen. Wer damit
nicht klarkommt, ist bei mir an der falschen Adresse. Es wurde
tatsächlich schon das Ansinnen an mich herangetragen, die festgelegte
Vertragsstrafe zu reduzieren - da frage ich mich doch allen Ernstes,
gegen welchen Vertragspunkt wohl zu verstoßen beabsichtigt ist.