Vertragliches

 

Ein paar Worte zu meinem Kaufvertrag:

 

 

 

Ich bemühe mich sehr, für alle Katzenkinder ein liebevolles Zuhause auf Lebenszeit zu finden. Daher verkaufe ich kein Kitten nur von den Fotos im Internet. Mindestens ein unverbindlicher Besuchstermin ist unabdingbar. Wenn bei dem Besuch Einigkeit besteht, dass eines der Kitten später umziehen darf, wird der Vertrag geschlossen und es ist eine Anzahlung fällig. Damit kein Kitten aus meiner Cattery in einem Tierheim landet, ist bei mir für den Fall, dass Sie sich aus irgendwelchen Gründen von Ihrem Liebling trennen müssen, ein lebenslanges Vorkaufsrecht vertraglich verankert.


Außerdem habe ich vertraglich geregelt, dass ein Katzenkind, das Sie als Liebhabertier gekauft haben, zu kastrieren ist. Es ist zwar niedlich, Katzenbabies aufzuziehen - aber zur Zucht gehört auch eine Menge Sachkenntnis und Fachwissen. Schließlich soll die Norwegische Waldkatze als solche erhalten bleiben. Oft genug habe ich gesehen, dass mit Katzen gezüchtet wurde, die aus gutem Grund als reine Liebhabertiere verkauft wurden. So etwas möchte ich vermeiden. Falls Sie noch nicht wissen, ob Sie später züchten wollen, sprechen Sie mich an - ich berate Sie dann zumindest bei der Auswahl Ihres Kätzchens entsprechend und würde in einem solchen Fall später ggf. meine Zustimmung für eine Zucht geben.

Bei Zuwiderhandlungen sind Vertragsstrafen (die von mir an eine Tierschutzorganisation o.ä. gespendet würden) festgesetzt. Die vertraglichen Regelungen wurden lediglich zum Schutz der Katzen (und der Rasse) getroffen. Wer damit nicht klarkommt, ist bei mir an der falschen Adresse. Es wurde  tatsächlich schon das Ansinnen an mich herangetragen, die festgelegte Vertragsstrafe zu reduzieren - da frage ich mich doch allen Ernstes, gegen welchen Vertragspunkt wohl zu verstoßen beabsichtigt ist.